Über Pickert und Pickert

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Pickert und Pickert, 2 Blog Beiträge geschrieben.

Welche Freibeträge gibt es bei Schenkungen und Erbschaften?

Schenken und Vererben sollte richtig geplant werden, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Schließlich soll der Beschenkte oder Erbe sich nicht über die Steuer ärgern müssen. Fakten: Beschreibung Summe Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Ehegatte an Ehepartner Euro 500.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Mutter an Kind Euro 400.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Vater an Kind Euro 400.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Großmutter an Enkel Euro 200.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Großvater an Enkel Euro 200.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft unter Geschwistern Euro 20.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft unter nicht Verwandten Euro 20.000,00 Feinheiten: Grundsätzlich gilt: Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren - und zwar für alle gleichartigen Schenkungen und Erbschaften. D.h. es muss immer von der letzten Schenkung oder der Erbschaft an 10 Jahre zurück alle Übertragungen incl. der letzten addiert werden. Achtung auf die Schenkungsrichtung! Für Schenkungen oder Erbschaften vom Kind an die Eltern gilt ein anderer Freibetrag als für solche von den Eltern an das Kind.

Von |2023-02-23T16:04:41+00:00Februar 8th, 2023|Schenkung und Erbschaft|Kommentare deaktiviert für Welche Freibeträge gibt es bei Schenkungen und Erbschaften?

Wann ist eine Rechnung steuerlich formal korrekt?

Rechnungen zu schreiben ist nicht so einfach, wie man zunächst vermuten könnte. Eine Rechnung, die als Beleg für den Betriebsausgabenabzug und ggf. für die Erstattung der enthaltenen Vorsteuer vom Finanzamt dienen soll, muss eine Vielzahl von Angaben enthalten: Rechnungsbetrag unter 250,00 Euro: Den vollständigen Firmennamen und die vollständige Anschrift des Rechnungssaustellers (Lieferant / Leistender). Eine fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer. Die Menge bzw. Umfang und allgemein verständliche Beschreibung der Waren bzw. erbrachten Leistungen. Das Entgelt (Kaufpreis brutto) mit Währungsangabe – bei verschiedenen Steuersätzen für jeden Steuersatz separat. Der (jeweils) angewendete Steuersatz in % und der im Kaufpreis enthaltene Steuerbetrag. Falls eine Steuerbefreiung zutrifft: statt der Steuer ein Hinweis auf die Steuerbefreiungsvorschrift. Eventuell gewährte Skonti, Rabatte oder andere Nachlässe. Bei Lieferungen / Leistungen in das /aus dem EU-Ausland: USt-Identifikations-Nr. (USt-Id.Nr.) Bei Rechnungen über Leistungen an Privatpersonen einen Hinweis darauf, dass der Kunde die Rechnung 2 Jahre lang aufbewahren muss. Falls die Rechnung vom Leistungsempfänger (Kunden) erstellt wird, die Angabe „Gutschrift“. Rechnungsbetrag ab 250,00 Euro zusätzlich: Der Firmenname und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde). Die Steuernummer (oder USt-Id.Nr.) des Rechnungssaustellers (Lieferant / Leistender). Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung (Leistungszeitraum) oder ggf. der Hinweis, dass dieses Datum dem Rechnungsdatum entspricht. Bei Anzahlungen, die [...]

Von |2023-02-23T16:05:17+00:00Februar 8th, 2023|Rechnungen|Kommentare deaktiviert für Wann ist eine Rechnung steuerlich formal korrekt?
Nach oben