Wann ist eine Rechnung steuerlich formal korrekt?
Rechnungen zu schreiben ist nicht so einfach, wie man zunächst vermuten könnte. Eine Rechnung, die als Beleg für den Betriebsausgabenabzug und ggf. für die Erstattung der enthaltenen Vorsteuer vom Finanzamt dienen soll, muss eine Vielzahl von Angaben enthalten: Rechnungsbetrag unter 250,00 Euro: Den vollständigen Firmennamen und die vollständige Anschrift des Rechnungssaustellers (Lieferant / Leistender). Eine fortlaufende und einmalige Rechnungsnummer. Die Menge bzw. Umfang und allgemein verständliche Beschreibung der Waren bzw. erbrachten Leistungen. Das Entgelt (Kaufpreis brutto) mit Währungsangabe – bei verschiedenen Steuersätzen für jeden Steuersatz separat. Der (jeweils) angewendete Steuersatz in % und der im Kaufpreis enthaltene Steuerbetrag. Falls eine Steuerbefreiung zutrifft: statt der Steuer ein Hinweis auf die Steuerbefreiungsvorschrift. Eventuell gewährte Skonti, Rabatte oder andere Nachlässe. Bei Lieferungen / Leistungen in das /aus dem EU-Ausland: USt-Identifikations-Nr. (USt-Id.Nr.) Bei Rechnungen über Leistungen an Privatpersonen einen Hinweis darauf, dass der Kunde die Rechnung 2 Jahre lang aufbewahren muss. Falls die Rechnung vom Leistungsempfänger (Kunden) erstellt wird, die Angabe „Gutschrift“. Rechnungsbetrag ab 250,00 Euro zusätzlich: Der Firmenname und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde). Die Steuernummer (oder USt-Id.Nr.) des Rechnungssaustellers (Lieferant / Leistender). Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung (Leistungszeitraum) oder ggf. der Hinweis, dass dieses Datum dem Rechnungsdatum entspricht. Bei Anzahlungen, die [...]