Welche Freibeträge gibt es bei Schenkungen und Erbschaften?

Schenken und Vererben sollte richtig geplant werden, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Schließlich soll der Beschenkte oder Erbe sich nicht über die Steuer ärgern müssen. Fakten: Beschreibung Summe Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Ehegatte an Ehepartner Euro 500.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Mutter an Kind Euro 400.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Vater an Kind Euro 400.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Großmutter an Enkel Euro 200.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft von Großvater an Enkel Euro 200.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft unter Geschwistern Euro 20.000,00 Freibetrag für Schenkung und Erbschaft unter nicht Verwandten Euro 20.000,00 Feinheiten: Grundsätzlich gilt: Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren - und zwar für alle gleichartigen Schenkungen und Erbschaften. D.h. es muss immer von der letzten Schenkung oder der Erbschaft an 10 Jahre zurück alle Übertragungen incl. der letzten addiert werden. Achtung auf die Schenkungsrichtung! Für Schenkungen oder Erbschaften vom Kind an die Eltern gilt ein anderer Freibetrag als für solche von den Eltern an das Kind.